Seite drucken
Schliessanlagen
   

Über das Schliesssystem wird der Zutritt zu Ihrem Einfamilienhaus, Ihrer Ferienwohnung, dem Gewerbehaus oder dem Industriebetrieb geregelt.


Nur wer berechtigt ist, hat Zutritt !!!


Diese Berechtigungen können beim Einfamilienhaus z.B. so aussehen:

  • Die Eltern haben Zutritt zu allen Türen (Hauseingang, Garage, Keller, Veloraum, Briefkasten)
  • Die Kinder erhalten die Berechtigung nur zum Hauseingang und Veloraum.
  • Der Nachbar bekommt einen Schlüssel, der nur zum Briefkasten passt.

Solche oder ähnliche Zutrittsregelungen erarbeiten wir ganz individuell, auf Ihre Bedürfnisse angepasst. Dabei spielt die Grösse eines Objektes keine Rolle.

Je nach Anspruch an die Sicherheit, Flexibilität und Kontrolle gelangen verschiedene Systeme zum Einsatz:

  • mechanisch
  • mechatronisch
  • elektronisch
  • Zutrittskontrollen